1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 03.11.2006 -
abgeändert.
Die Klage wird
abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
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