BAG - Urteil vom 11.04.2000
9 AZR 255/99
Normen:
BGB §§ 133 157 271 ;
Fundstellen:
AP Nr. 17 zu § 11 BUrlG Urlaubsgeld
AP Nr. 17 zu § 157 BGB
AP Nr. 227 zu § 611 BGB Gratifikation
ARST 2001, 89
AiB 2001, 237
AuA 2001, 133
AuA 2001, 182
AuR 2000, 477
BAGE 94, 204
BB 2000, 2472
BuW 2001, 395
DB 2000, 2328
EWiR 2000, 1135
EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 160
FA 2000, 359
FA 2001, 21
JR 2001, 220
MDR 2001, 37
NZA 2001, 24
SAE 2001, 75
StuB 2001, 472
ZBVR 2000, 255
ZBVR 2001, 62
ZIP 2000, 2127
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 26.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2311/98
LAG Schleswig-Holstein, vom 10.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 38/99

Urlaubsentgelt: Freiwilligkeitsklausel - Widerruf

BAG, Urteil vom 11.04.2000 - Aktenzeichen 9 AZR 255/99

DRsp Nr. 2002/14917

Urlaubsentgelt: Freiwilligkeitsklausel - Widerruf

»1. Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag ein Urlaubsgeld in der Weise in Aussicht stellen, dass er sich jedes Jahr erneut die Entscheidung vorbehält, ob und unter welchen Voraussetzungen es gezahlt werden soll (sog. Freiwilligkeitsklausel; BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - DRsp-ROM Nr. 2000/5805 -). Das setzt voraus, dass der Arbeitnehmer nach §§ 133, 157 BGB den mangelnden Verpflichtungswillen des Arbeitgebers erkennen muss. Verwendet ein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag für eine Gruppe von zugesagten Leistungen (hier: Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen und 13. Monatsgehalt) die Überschrift "Freiwillige soziale Leistungen", so muss ein Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, dass damit ein Rechtsanspruch ausgeschlossen sein soll. 2. Hat der Arbeitgeber sich den Widerruf eines arbeitsvertraglich zugesagten Urlaubsgelds vorbehalten, so bewirkt seine Widerrufserklärung nur dann das Erlöschen des Anspruchs, wenn sie dem Arbeitnehmer vor der vertraglich vereinbarten Fälligkeit zugeht.«

Normenkette:

BGB §§ 133 157 271 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger ein anteiliges 13. Monatsgehalt als sog. Urlaubsgeld für das Kalenderjahr 1998 zusteht.

In dem zwischen den Parteien am 15. Juli 1996 abgeschlossenen Anstellungsvertrag ist dazu geregelt: ...

8. Freiwillige soziale Leistungen