1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lörrach, Kammern Radolfzell vom 01.03.2011, Az.
a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 846,12 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.12.2010 zu bezahlen.
b) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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