Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.01.2013 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Urlaubsabgeltung nach beendetem Arbeitsverhältnis.
Die Klägerin war vom 01.08.2010 ist zum 31.07.2011 als Lehrerin an der S -S -R in N in einem Angestelltenverhältnis bei dem beklagten Land beschäftigt. Der Arbeitsvertrag der Parteien vom 19./27.07.2010 verweist unter anderem auf den
§ 44 Nr. 3 lautet u.a.:
"Zu Abschnitt IV - Urlaub und Arbeitsbefreiung -
(1) 1 Der Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen. ...
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