LAG Köln - Urteil vom 05.09.2013
13 Sa 177/13
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4; BUrlG § 13 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 820/12

Urlaubsabgeltung nach beendetem ArbeitsverhältnisGewährung des Urlaubs durch tarifliche RegelungZur Darlegungs- und Beweislast für Urlaubsunterbrechungen

LAG Köln, Urteil vom 05.09.2013 - Aktenzeichen 13 Sa 177/13

DRsp Nr. 2013/25319

Urlaubsabgeltung nach beendetem ArbeitsverhältnisGewährung des Urlaubs durch tarifliche RegelungZur Darlegungs- und Beweislast für Urlaubsunterbrechungen

Zur Urlaubsgewährung für Lehrer/innen während der Schulferien nach § 12 Abs. 2 ADO NW

Im Streitfall ergibt sich aus einer tariflichen Bestimmung, die auf das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme Anwendung finden, eine wirksame abweichende Regelung hinsichtlich der"Gewährung" des Urlaubs.

Tenor

1

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.01.2013 - 8 Ca 820/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4; BUrlG § 13 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Urlaubsabgeltung nach beendetem Arbeitsverhältnis.

Die Klägerin war vom 01.08.2010 ist zum 31.07.2011 als Lehrerin an der S -S -R in N in einem Angestelltenverhältnis bei dem beklagten Land beschäftigt. Der Arbeitsvertrag der Parteien vom 19./27.07.2010 verweist unter anderem auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in der jeweils geltenden Fassung, dabei ausdrücklich auf die Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte (§ 44 TV-L).

§ 44 Nr. 3 lautet u.a.:

"Zu Abschnitt IV - Urlaub und Arbeitsbefreiung -

(1) 1 Der Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen. ...