Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger als Alleinerbe seiner verstorbenen Mutter berechtigt ist, von deren ehemaligen Arbeitgeber Urlaubsabgeltung und Urlaubsgeld zu fordern.
Die Erblasserin war vom 15. Oktober 1992 bis 30. Juni 1993 bei dem Beklagten als kaufmännische Angestellte beschäftigt. In dem schriftlichen Arbeitsvertrag war u.a. vereinbart:
"Besteht das Beschäftigungsverhältnis unter 12 Monaten im Kalenderjahr, werden ihr zwei Tage pro Monat zugesprochen. ...
...
Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird nach dem Tarif der IG Metall gezahlt."
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