Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 10.06.2011 -
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 10.06.2011 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 194,68 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 711,91 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 01.12.2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 96 % und die Beklagte zu 4 %
zu tragen.
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