I.
Der Kläger begehrt einen Zuschuß in Höhe von 1.027,08 DM (= 100 %) wegen einer Urlaubsabgeltung (6 Tage), die er an den bei ihm im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) "Offene Kirchen VI" (1. Juni 1993 bis 31. Mai 1994) bis 31. Mai 1994 beschäftigten Arbeitnehmer T. gezahlt hat.
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