Die Parteien streiten über die Zahlung restlicher Vergütung, Urlaubsabgeltung, die Erstattung von Reisekosten sowie Verzugszinsen.
Der am 07.05.1943 geborene Kläger war auf der Grundlage des schriftlichen Vertrages vom 29.08.1985 (Kopie Bl. 937 - 945 d.A.) bei der Firma C... als Außendienstmitarbeiter beschäftigt.
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