BAG - Urteil vom 23.02.1999
9 AZR 567/98
Normen:
BAT § 47 ; Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l I BAT) Nr. 1, 5; SchulG RP § 110 ;
Fundstellen:
AP Nr. 12 zu § 2 BAT SR 2 l
BB 1999, 2198
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 09.04.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 117/97
LAG Rheinland-Pfalz, vom 27.05.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 602/97

Urlaub für Lehrkräfte an einer Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten

BAG, Urteil vom 23.02.1999 - Aktenzeichen 9 AZR 567/98

DRsp Nr. 1999/11204

Urlaub für Lehrkräfte an einer Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten

»Auf angestellte Lehrkräfte in einer Lehranstalt für die Ausbildung zu pharmazeutisch-technischen Assistenten sind die Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte nach SR 2 l I BAT nicht anzuwenden, wenn die Anstalt nach dem Schulgesetz des Landes nicht als allgemein- oder berufsbildende Schule gilt.«

Normenkette:

BAT § 47 ; Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l I BAT) Nr. 1, 5; SchulG RP § 110 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob zugleich mit der Festsetzung des Beginns und des Endes der Schulferien für das Arbeitsverhältnis der Parteien jeweils eine Urlaubserteilung verbunden ist.

Die Klägerin ist seit April 1994 bei dem beklagten Land angestellt. Sie wird als Lehrerin an der Staatlichen Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten (im folgenden PTAL) in Trier beschäftigt. Im Arbeitsvertrag ist die Anwendung des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) vereinbart.