Die Parteien streiten darüber, ob zugleich mit der Festsetzung des Beginns und des Endes der Schulferien für das Arbeitsverhältnis der Parteien jeweils eine Urlaubserteilung verbunden ist.
Die Klägerin ist seit April 1994 bei dem beklagten Land angestellt. Sie wird als Lehrerin an der Staatlichen Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten (im folgenden PTAL) in Trier beschäftigt. Im Arbeitsvertrag ist die Anwendung des Bundes-Angestelltentarifvertrags (
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