Die Klägerin stand seit dem 14. Oktober 1991 als Altenpflegerin in den Diensten der Beklagten. Auf ihr Arbeitsverhältnis fand der Bundes-Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt vom 1. November 1977 (BMT-AW II) kraft Bezugnahme Anwendung. Mit Schreiben vom 29. Januar 2002 kündigte die Klägerin ihr Arbeitsverhältnis zum 1. April 2002. Sie begehrt deshalb Schadenersatz wegen Minderverdienstes in einem Folgearbeitsverhältnis sowie Schmerzensgeld wegen Mobbings durch die Personalleiterin der Beklagten. Außerdem wendet sie sich gegen eine Verrechnung ihres Anspruchs auf einen Krankengeldzuschuss mit einer Rückforderung ihrer Sonderzuwendung für das Jahr 2001 durch die Beklagte.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|