I. Der Rechtsstreit betrifft einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe (Alhi) für die Zeit vom 30. Juni bis 28. Dezember 1994. Der Kläger wendet sich gegen die Anrechnung des Rückkaufwertes einer gemeinsam mit seiner Ehefrau abgeschlossenen Lebensversicherung bei der Feststellung seiner Bedürftigkeit.
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