Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 5. Oktober 2023 aufgehoben, soweit der Beklagte dazu verurteilt worden ist, dem Kläger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II in gesetzlicher Höhe für die Zeiträume vom 1. April 2019 bis 30. September 2019, vom 1. Dezember 2019 bis 31. Mai 2021 und vom 1. Juli 2021 bis 31. August 2021 zu gewähren. Insoweit wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger dessen außergerichtliche Kosten für das Berufungsverfahren zur Hälfte zu erstatten. Die Kostenentscheidung des Sozialgerichts in dem angefochtenen Urteil bleibt hiervon unberührt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|