Unzulässigkeit einer Richtervorlage bei vorkonstitutionellem Recht
»Eine vorkonstitutionelle Norm wird nicht dadurch der ausschließlichen Verwerfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts unterworfen, daß der an das Grundgesetz gebundene Gesetzgeber - zugleich mit der Aufhebung jener Norm - eine inhaltsgleiche neue Norm setzt.«