I. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von gegenüber dem Kläger ausgesprochenen fristlosen Kündigungen, die Abberufung des Klägers als Vorstandsmitglied der Beklagten zu 1. sowie über sich hieraus jeweils ergebene Folgeansprüche (Entgelt- und Schadensersatzansprüche).
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