Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 102,40 Euro festgesetzt.
Der Zulassungsantrag des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg.
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