Der Rechtsbehelf des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 5. August 2022 - B
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
I
Mit Beschluss vom 5.8.2022 (B
Der Kläger hat gegen diesen ihm am 19.8.2022 durch Postzustellungsurkunde zugestellten Beschluss mit einfacher E-Mail vom 11.9.2022 Einwände erhoben. Die Beschwerde sei frist- und formgerecht per Post mit Unterschrift beim
II
Der Rechtsbehelf des Klägers ist zu verwerfen, weil er unzulässig ist.
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