Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Senats vom 15. Dezember 2017 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Anhörungsrüge ist unzulässig.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|