LSG Hamburg - Urteil vom 15.07.2022
L 4 AS 24/22 D
Normen:
SGG § 86 Hs. 1;

Unzulässigkeit des Widerspruchs gegen einen während eines laufenden Widerspruchsverfahrens ergangenen Abänderungsbescheid

LSG Hamburg, Urteil vom 15.07.2022 - Aktenzeichen L 4 AS 24/22 D

DRsp Nr. 2022/15769

Unzulässigkeit des Widerspruchs gegen einen während eines laufenden Widerspruchsverfahrens ergangenen Abänderungsbescheid

Der Widerspruch gegen einen Bescheid, der kraft Gesetzes Gegenstand eines laufenden Widerspruchsverfahrens geworden ist, ist unstatthaft.

Tenor

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 86 Hs. 1;

Tatbestand

Der 1981 geborene Kläger wehrt sich gegen die Aufhebung seiner Leistungsbewilligung für den Zeitraum 1. Mai 2019 bis 31. Oktober 2019 sowie die festgesetzte Erstattungssumme in Höhe von 4.016,42 Euro.

Der Kläger bezog Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) vom Beklagten.