Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 6 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 25. Oktober 2013 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die antragstellenden Betriebsratsmitglieder wenden sich in erster Linie dagegen, dass die beteiligte Arbeitgeberin an einzelne freigestellte Betriebsratsmitglieder nach Auffassung der Antragsteller überhöhte Entgelte bezahlt.
1. 2. 3. 4. 5. - - - - - 6. 7. 8. 9. 10. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.
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