Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 10. Oktober 2019 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen.
Zwischen den Beteiligten ist die Neufeststellung des Grades der Behinderung (GdB) von 50, mithin die Schwerbehinderteneigenschaft, streitig.
Der am 23. Mai 1959 geborene Kläger leidet neben einer Sehminderung (rechtes Auge Visus mit Korrektur 0,08, keine Blindheit) an einem Diabetes mellitus Typ II, medikamentös eingestellt mit Metformin.
Auf seinen Erstantrag vom 13. September 2016 stellte das Landratsamt Karlsruhe zunächst mit Bescheid vom 13. Oktober 2016 den GdB mit 20 und auf seinen Widerspruch nach Einholung der versorgungsärztlichen Stellungnahme von Dr. S. (Sehminderung rechts GdB 20, Diabetes mellitus GdB 20) mit Abhilfebescheid vom 6. März 2017 den GdB mit 30 seit 13. September 2016 fest.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|