I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 30. Juli 2018 wird zurückgewiesen.
II. Der Beklagte hat dem Kläger auch für das Berufungsverfahren die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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