I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 25.01.2018 - S
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II -Alg II-) gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) die Erbringung von Unterkunftskosten an den Kläger.
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