Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 25.09.2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1390,34 € festgesetzt.
Im Streit ist (noch) die Rückerstattung einer geleisteten Krankenhausvergütung in Höhe von 1.390,34 €.
Die bei der Klägerin, einer gesetzlichen Krankenkasse, Versicherte H wurde im Zeitraum vom 30.03.2014 bis 11.05.2014 vollstationär im F-Hospital D behandelt, dessen Trägerin die Kliniken L gGmbH ist, die zur Holding der Beklagten gehört.
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