Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Ulm vom 09.08.2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Gewährung von Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung.
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