Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 30. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. bis 8.
I
Der seit langem als Facharzt für Urologie in B. an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Kläger wendet sich gegen die der zu 1. beigeladenen überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erteilte Genehmigung zur gemeinsamen Berufsausübung mit dem Urologen Dr. E.
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