BSG - Urteil vom 22.10.2014
B 6 KA 43/13 R
Normen:
Ärzte-ZV § 33 Abs. 2; SGG § 54 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 30.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 65 KA 189/12

Unzulässigkeit der Klage eines Dritten gegen die Genehmigung einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft

BSG, Urteil vom 22.10.2014 - Aktenzeichen B 6 KA 43/13 R

DRsp Nr. 2015/2667

Unzulässigkeit der Klage eines Dritten gegen die Genehmigung einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft

Dritte sind nicht berechtigt, die anderen Ärzten erteilte Genehmigung zur gemeinschaftlichen Berufsausübung anzufechten. Dies gilt selbst dann, wenn die Gründung der Berufsausübungsgemeinschaft nur zu dem Zweck erfolgt, Einfluss auf die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes zu nehmen.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 30. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. bis 8.

Normenkette:

Ärzte-ZV § 33 Abs. 2; SGG § 54 Abs. 1 S. 2;

Gründe:

I

Der seit langem als Facharzt für Urologie in B. an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Kläger wendet sich gegen die der zu 1. beigeladenen überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erteilte Genehmigung zur gemeinsamen Berufsausübung mit dem Urologen Dr. E.