Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 18. Oktober 2018 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Feststellung einer Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle. Streitig ist u.a., ob es sich bei einer Prüfmitteilung der Beigeladenen um einen Verwaltungsakt handelt.
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