Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 28.02.2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Klägerin wendet sich gegen ihre Mitgliedschaft bei der Beklagten und fordert Beiträge zurück.
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