Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 1.8.2019 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt im Ergebnis die Übernahme zusätzlicher Umzugskosten; zuvörderst wehrt er sich aber gegen die Zurückweisung eines Widerspruchs als unzulässig.
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