Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 24.01.2018 wird verworfen.
I. Streitig ist die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Verfahren wegen der Aufforderung zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente.
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