Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 12.10.2020 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens in beiden Rechtszügen tragen die Antragstellerin zu 60% und die Antragsgegnerin zu 40%.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.440,63 Euro festgesetzt.
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