Die Berufung der Kläger gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.01.2022 wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II).
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