Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 17. Mai 2016 wird als unzulässig verworfen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Klägerin hat Verschuldenskosten in Höhe von 225,- EUR an die Staatskasse zu zahlen.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|