Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 04.04.2022 wird verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Bescheidung eines Antrags auf einen Vorschuss iHv 500 € für Anwaltskosten und die Weiterzahlung von Sozialhilfe.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|