Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 16.10.2019 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Streitig ist die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente.
Der 1968 geborene Kläger hat keinen Beruf erlernt, war zuletzt bis Dezember 2014 als Schweißer und Schlosser versicherungspflichtig beschäftigt und ist seither arbeitslos.
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