Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 22.06.2018 wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Form der Übernahme weiterer Stromkosten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|