LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 02.09.1997
L 13 An 2805/97 A
Normen:
SGG § 60 Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 42 Abs. 2 ;

Unzulässiges Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit

LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 02.09.1997 - Aktenzeichen L 13 An 2805/97 A

DRsp Nr. 2006/23873

Unzulässiges Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit

Wenn ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit lediglich in der Absicht der Verfahrensverzögerung oder -verschleppung gestellt wird, so ist es unzulässig. Eine Verschleppungsabsicht kann vorliegen, wenn beharrlich unzulässige oder unbegründete Ablehnungsgesuche gegen Richter oder Gerichtspersonen gestellt werden, ohne daß jeweils substantiiert Tatsachen vorgetragen werden, die geeignet sind, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 60 Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 42 Abs. 2 ;