Unzulässiges Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 02.09.1997 - Aktenzeichen L 13 An 2805/97 A
DRsp Nr. 2006/23873
Unzulässiges Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit
Wenn ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit lediglich in der Absicht der Verfahrensverzögerung oder -verschleppung gestellt wird, so ist es unzulässig. Eine Verschleppungsabsicht kann vorliegen, wenn beharrlich unzulässige oder unbegründete Ablehnungsgesuche gegen Richter oder Gerichtspersonen gestellt werden, ohne daß jeweils substantiiert Tatsachen vorgetragen werden, die geeignet sind, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]