Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung der Berufung und/oder Berufungsbegründung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 23.11.2011, Az.: 4 Ca 1440 b/11, wird verworfen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Es ist noch über den (bedingten) Wiedereinsetzungsantrag des Klägers wegen der durch das vorangestellte Prozesskostenhilfeverfahren bedingten Versäumung der Berufungseinlegungs- und Berufungsbegründungsfrist zu befinden.
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