LAG Köln - Beschluss vom 24.11.2010
5 Ta 361/10
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 15.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ga 119/10

Unzulässiger Eilantrag auf Feststellung eines Zurückbehaltungsrechts

LAG Köln, Beschluss vom 24.11.2010 - Aktenzeichen 5 Ta 361/10

DRsp Nr. 2011/922

Unzulässiger Eilantrag auf Feststellung eines Zurückbehaltungsrechts

Im einstweiligen Verfügungsverfahren ist ein Feststellungsantrag unzulässig, mit dem die Feststellung begehrt wird, dass dem Antragsteller ein Zurückbehaltungsrecht zustehe.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 15.10.2010 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Gründe

I. Mit der sofortigen Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer dagegen, dass das Arbeitsgericht durch Beschluss vom 15.10.2010 seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen hat.

Mit dem am 14.10.2010 beim Arbeitsgericht eingegangenen Antrag begehrte der Beschwerdeführer den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Inhalt festzustellen, dass dem Beschwerdeführer bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache gegenüber seinem Arbeitgeber, dem Beschwerdegegner, ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 14 AGG und § 273 BGB zustehe.

Zur Begründung hat der Beschwerdeführer geltend gemacht, er werde am Arbeitsplatz durch seine Vorgesetzte und seine Arbeitskollegen diskriminiert und gemobbt und insbesondere wegen seiner sexuellen Orientierung als homosexueller Mann und wegen seiner ethnischen Herkunft benachteiligt.