I.
Der Kläger erstrebt im vorliegenden Verfahren die nachträgliche Zulassung seiner am 27.02.2004 beim Arbeitsgericht eingelegten Klage wegen Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung.
Dem Kläger, der über 22 Jahre bei der Beklagten als Dachdeckerhilfe beschäftigt war, wurde am 16.12.2003 ein Schreiben mit folgendem Inhalt ausgehändigt:
"Vorübergehende Ausstellung im Januar 2004-07-21
Sehr geehrter Herr A.,
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