Unzulässige Zwangsvollstreckung des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs aus Titel zur vorläufigen Weiterbeschäftigung
LAG Hamm, Beschluss vom 22.01.2008 - Aktenzeichen 7 Ta 10/08
DRsp Nr. 2008/14376
Unzulässige Zwangsvollstreckung des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs aus Titel zur vorläufigen Weiterbeschäftigung
Die Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs aufgrund klagestattgebender erstinstanzlicher Entscheidung erfasst regelmäßig nur die Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss im Kündigungsschutzprozess; der allgemeine Beschäftigungsanspruch auf der Grundlage eines unangefochten bestehenden Arbeitsverhältnisses ab Rechtskraft des Urteils im Kündigungsschutzprozess wird von einer Verurteilung zur "vorläufigen Weiterbeschäftigung" nicht erfasst.