ArbG Ludwigshafen, vom 27.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2336/05
Unzulässige Feststellungsklage zur vertragsgemäßen Beschäftigung eines Kraftfahrers
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.12.2006 - Aktenzeichen 5 Sa 691/06
DRsp Nr. 2007/9753
Unzulässige Feststellungsklage zur vertragsgemäßen Beschäftigung eines Kraftfahrers
1. Ein Feststellungsurteil mit seiner (rein) ideellen Rechtskraftwirkung muss geeignet sein, bestehenden Streit klarzustellen oder Unsicherheiten zu beseitigen und den Parteien Richtschnur für ihr künftiges Verhalten zu bieten.2. Verfolgt der Arbeitnehmer im Rechtsstreit das Ziel einer vertragsgemäßen Beschäftigung mittels Feststellungsklage, sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 256 Abs. 1ZPO und des § 253 Abs. 2 Nr. 2ZPO zu beachten.3. Das nach § 256 Abs. 1 erforderliche Feststellungsinteresse fehlt, wenn nicht ersichtlich ist, welches rechtliche Interesse der Kläger an der von ihm begehrten Feststellung haben könnte.4. Von einem hinreichend bestimmten Klageantrag im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2ZPO ist nur dann auszugehen, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet sowie den Inhalt und den Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung erkennen lässt.