1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 09.12.2010, Az. 4 Ca 802 a/10, abgeändert und die Klage abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt Ansprüche aufgrund eines eingereichten Verbesserungsvorschlages.
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