Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. März 2012 - 15 Ca 7033/11 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Kläger zu tragen, die Kosten des Berufungsrechtszuges hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die vom Kläger begehrte Feststellung, dass die Beklagte zur Zahlung von Vergütung an den Kläger gemäß einer bestimmten Lohngruppe des geltenden Lohn- und Gehaltstarifvertrag verpflichtet ist.
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