Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Januar 2010 - 15 BV 402/09 - wird als unzulässig verworfen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über Auskunftsansprüche und über Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Einstellung und Beschäftigung von so genannten Fremdkurieren. In dem vom Betriebsrat eingeleiteten Beschlussverfahren hat er beantragt,
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