Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 15.11.2019 zum Aktenzeichen
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin klagt auf die Freihaltung von Stellen, auf die sich die Verfügungsklägerin beworben hat.
Die Verfügungsklägerin bewarb sich beim Verfügungsbeklagten wiederholt auf ausgeschriebene Stellen. Sie ist für diese Stellen nicht ausgewählt worden und hat sie nicht erhalten.
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