Die Parteien streiten im zweiten Rechtszug um die Frage, ob eine vorsorglich erklärte ordentliche Kündigung vom 28. April zum 31. Mai 2004 wirksam ist. Daneben hat die Klägerin im ersten Rechtszug Lohnzahlungsansprüche für die Monate Dezember 2003 bis Juli 2004 erhoben. Die Beklagte begehrt widerklagend die Feststellung, zwischen den Parteien bestehe kein Arbeitsverhältnis.
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