Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.02.2016 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit von drei verhaltensbedingt seitens des Arbeitgebers begründeten ordentlichen Kündigungen gegenüber dem Kläger.
Der Kläger, geboren am .1959, ist bei der Beklagten seit dem 01.03.2005 im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von zuletzt ca. 6.000,00 € tätig. Bis zum 31.03.2016 wurde der Kläger im Ressort "nicht medikamentöse Verfahren" und seit dem 01.04.2016 ressortübergreifend tätig. Im Betrieb der Beklagtenseite sind ca. 180 Mitarbeiter tätig.
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