Der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 05.12.2018 -
Es wird festgestellt, dass die Konzernbetriebsvereinbarung zum Sicherheitssystem Betrieb PeP zwischen der D P AG (Konzern D P Group) und dem Konzernbetriebsrat der D P AG vom 17.05.2017 unwirksam ist.
II.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Konzernbetriebsvereinbarung für die mit der Brief- und Paketzustellung und der Brief- und Paketsortierung befassten Betriebsstätten der D P Group.
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|