Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 23.07.2019 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung.
Der 41 Jahre alte, ledige Kläger war seit dem 01.06.2013 als Anlagen- und Maschinenbediener bei der Beklagten beschäftigt. Er erzielte zuletzt eine durchschnittliche monatliche Vergütung i.H.v. 4.069,89 Euro brutto.
Die Beklagte betreibt einen Zulieferbetrieb für Automobilhersteller. Sie beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer. Bei ihr besteht ein Betriebsrat.
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