LAG Köln - Urteil vom 05.02.2004
5 Sa 1060/03
Normen:
BGB § 620 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 20.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 5872/01

Unwirksames Erprobungsarbeitsverhältnis bei mehrfacher befristeter Anstellung eines Lehrers

LAG Köln, Urteil vom 05.02.2004 - Aktenzeichen 5 Sa 1060/03

DRsp Nr. 2004/7549

Unwirksames Erprobungsarbeitsverhältnis bei mehrfacher befristeter Anstellung eines Lehrers

»Wird das Arbeitsverhältnis mit einem Lehrer insgesamt fünfmal für jeweils ein Schuljahr ununterbrochen - bzw. nur für die Zeit der Schulferien unterbrochen - befristet, so kann der in den letzten beiden Verträgen angeführte Befristungsgrund der "Erprobung" die Befristung nicht sachlich begründen.«

Normenkette:

BGB § 620 ;

Entscheidungsgründe:

Die nach dem Beschwerdewert an sich statthafte Berufung des Klägers ist in gesetzlicher Form und Frist eingelegt und begründet worden, sie ist somit zulässig. Sie hat auch in der Sache Erfolg. Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts ist die im letzten Arbeitsvertrag zwischen den Parteien vereinbarte Befristung rechtsunwirksam, dem Begehren des Klägers auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien ist daher zu entsprechen.